IHKs helfen Geflüchteten beim Einstieg in den Arbeitsmarkt
Möchten ukrainische Geflüchtete in Deutschland in den Arbeitsmarkt einsteigen, so haben sie dafür gute Voraussetzungen. Denn Menschen aus der Ukraine, die sich mit dem Status "vorübergehender Schutz" in Deutschland aufhalten, können im Regelfall sofort eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Ein Anerkennungsverfahren ist lediglich in sogenannten reglementierten Berufen wie in der Gesundheitsbranche nötig.
Die IHK-Berufe sind durchweg nicht reglementiert. Ein Anerkennungsverfahren durch die IHK FOSA ist also nicht zwingend notwendig. Allerdings macht es Sinn, die Qualifikationen zügig sichtbar zu machen, damit der Übergang in einen Betrieb reibungslos verläuft.
Die IHK-Organisation hat deshalb als neue Serviceleistung eine Erstberatung für ukrainische Geflüchtete entwickelt. Dieser Erst-Check setzt auf die etablierten Strukturen in der Anerkennungsberatung der IHKs.
Zusammen mit den Geflüchteten wird bestimmt, in welchen IHK-Berufen sie Abschlüsse, Berufserfahrungen oder Sprachkompetenzen nachweisen können. Anschließend erhalten sie das Dokument „Check der ausländischen Berufsqualifikationen – Ergebnis der Erstberatung“. Die formale Berufsanerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzkann anschließend erfolgen.
Der Erst-Check, der Qualifikationen und Berufserfahrungen der Geflüchteten sichtbar macht, wird von IHKs und Handwerkskammern angeboten. Für Unternehmen bedeutet der Check und somit der Nachweis eine Hilfestellung im Einstellungsprozess. Die ukrainischen Fachkräfte wiederum können sich nach einer solchen IHK-Kurzberatung gezielter auf Stellen bewerben. Auch die Arbeitsagenturen und Jobcenter werden auf diese Weise unterstützt.
Viele weitere Informationen finden Sie auf der Seite “Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge” des DIHK.
Josef Engleder
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